Kann man mit einem Gewinnspiel Geld verdienen?

Die Idee ist „Geld verdienen mit einem Gewinnspiel“. Stellen wir uns dazu einmal vor, Sie haben einen Gebrauchtwagen, der einen Wert von 10.000€ hat. Den könnten Sie ganz normal verkaufen und 10.000€ einnehmen. Verdient hätten Sie dabei aber nichts. Warum also für den Wagen nicht einfach eine Tombola veranstalten, für die Sie Lose verkaufen. Z. B. 1.500 Lose, die Sie für je 10€ anbieten. Das Auto verlosen Sie, wenn Sie alle Lose verkauft haben. Sie hätten dann 15.000€ in der Tasche und damit 5.000€ verdient und diese mehr als bei einem Verkauf. Und ein glücklicher Gewinner freut sich darüber, für nur 10€ ein Auto im Wert von 10.000€ gewonnen zu haben.

Also Geld verdienen mit einem Gewinnspiel?

Schön gedacht – aber leider ist das so in Deutschland nicht erlaubt. Wie ich hier schon in meinem Blogartikel „Glücksspiel vs. Gewinnspiel“ und in meinem Experten-Blog unter Machen Sie Ihr Gewinnspiel nicht zu einem Glücksspiel“ geschrieben habe, ist das gesetzlich verboten und sogar strafbar. Mit anderen Worten: Es darf für die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel oder an einer Tombola kein Geldeinsatz verlangt werden. Geld verdienen mit einem Gewinnspiel ist also nicht möglich. Das Strafgesetzbuch sagt dazu:

§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber es gibt auch eine elegante, bewährte und legale Möglichkeit:

Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf ist erlaubt

Was nach der Rechtsprechung vom BGH nicht als Geldeinsatz zählt, ist der Kauf einer Ware, um erst dann am Gewinnspiel teilnehmen zu können. Darauf gehe ich in meinem Blogbeitrag Gewinnspiel-Kopplung mit Warenverkauf vom BGH seit 2010 legalisiert“ näher ein. Paradoxerweise ist also erlaubt, den Verkauf eines Produktes mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verknüpfen. Hier kommt es im Prinzip nicht darauf an, was Sie verkaufen, sondern wie Sie es verkaufen. Das zu verkaufende Produkt muss im Vordergrund stehen und nicht die (mitgekaufte) Gewinnmöglichkeit. Hier gibt es eine große Grauzone, die eigentlich nicht gedeckelt ist. Als Produkte bieten sich Waren und Dienstleistungen aller Art an, die man mit einem Gewinncode bedrucken kann. Dies können auch Eintrittstickets sein oder Kassenbons btw. Warenkörbe in einem Onlineshop.. Für die Produkte gibt es keine Wertgrenze nach unten.

Die großen Bierkonzerne machen es mit ihren regelmäßigen Kronkorken-Gewinnspielen vor. So konnte man erst kürzlich mit dem Kauf von nur einer Flasche Krombacher sagenhafte 1 Million Euro gewinnen. Das Produkt selbst kostete noch nicht einmal 1 Euro. Hier können Sie die Gewinnerstory nachlesen „Krombacher Millionen Roulette: Familienvater gewinnt 1 Mio €“. Geld verdienen mit einem Gewinnspiel

Das Geheimnis ist Gewinnrisiko-Versicherung

Krombacher hat das Gewinnspiel mit einem Ausschüttungsrisiko von rund 24 Millionen Euro versichert und dafür eine niedrige 1-stellige Million Euro Prämie bezahlt. Die Prämie dürfte zwischen 10% und 15% das Gewinnkapitals – also zwischen 2,4 und 3,6 Millionen Euro – gelegen haben, je nach erwarteter Einlösequote der Kronkorken-Codes.  Wenn alle Kronkorken eingelöst werden würden oder unter den eingelösten Kronkorken alle Gewinnercodes wären, hätte die gesamte Gewinnsumme in Höhe von 24 Millionen Euro komplett ausgeschüttet werden müssen. Das ist mathematisch aber sehr unwahrscheinlich (aber möglich).  Aber dann würde eine Versicherung dieses Risiko überhaupt nicht annehmen. Mehr darüber in meinem Blogbeitrag Gewinnspiel-Versicherungen – So funktionieren sie“. Oder Sie lesen den Blogbeitrag HAPPY Gewinnspiel-Versicherung startet durch für mehr Informationen.

Gewinnspiele darf übrigens in Deutschland jeder durchführen, ohne dass es einer Anmeldung oder gar Genehmigung bedarf. Natürlich muss man dabei insbesondere das Wettbewerbsrecht (UWG) beachten.

Ein Expertentipp zu „Geld verdienen mit Gewinnspielen“

HAPPY bietet seine Gewinnspiel-Lösung auch als Produktcode-Gewinnspiel an. Mit und ohne Versicherung des Gewinnausschüttungsrisikos. Oder eine Verlosung kombiniert mit Versicherung als hybrides Gewinnspiel. Wir beraten sie gerne, welche Verlosungsart für Sie optimal geeignet ist. Wir sind mit unserer integrierten Gewinnrisiko-Versicherung in der Lage, eine Chance bis zu 1 Million Euro abzusichern. Auszahlbar z. B. mit einem Sofortbetrag von 250.000 Euro und 50 Jahre jedes Jahr 15.000 Euro.

Ein kleiner Trick für kostenpflichtige Events

Man knüpft einfach die Teilnahme an den Kauf der Eintrittskarte. Allerdings darf man dabei nicht den Fehler machen und auf dem Ticket einen anteiligen Preis für das Los ausweisen oder sogar 2 verschiedene Tickets anzubieten: Die Eintrittskarte mit Tombola für 20 Euro und die andere Eintrittskarte ohne Tombola für 10 Euro. Geld verdienen mit einem Gewinnspiel

In eigener Sache: Mit meiner Firma HAPPY Marketing Solutions AG konzipieren und betreuen wir exklusive Gewinnspiel-Lösungen im Full Service. Erstklassige Expertisen aus Genossenschaften, Handel, Dienstleistung und Industrie belegen unsere Kompetenz als der führende Dienstleister für exklusive Gewinnspiel-Lösungen. Besuchen Sie die Webseite von HAPPY Marketing Solutions  und dieses Video https://youtu.be/oBcpUl0661A

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RECHTLICHER HINWEIS

Bitte beachten Sie: Diese Blog-Information „Geld verdienen mit einem Gewinnspiel“ ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Denn das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht dazu befugt sind, die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall.  Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Für eine verbindliche, rechtliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

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