Unternehmen dürfen danach Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail-Marketing und den Werbe-E-Mail-Versand für viele erleichtern. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich mit dem Versand von Informations-Newslettern ohne ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der DSGVO beschäftigte. Eigentlich darf
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