BGH-Beschluss von 2011: Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbar

+10 Der BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung nicht wegen der Veranstaltung einer strafbaren Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels, sondern wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Hier der Beschluss > Download vom Urteil „Eine Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbar“.

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