Durch Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen sind wettbewerbswidrig

Gewinnspiele müssen rechtskonform gestaltet werden, damit keine unnötigen Risiken eingegangen werden. Kritisch z. B. wird es, wenn ein Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen enthält. Deshalb empfehle ich grundsätzlich, mit erfahrenen Gewinnspiel-Dienstleistern wie z. B. HAPPY Marketing Solutions zusammenzuarbeiten. Damit werden Risiken vermieden und erhebliche Kosten für die Rechtsberatung gespart. Aktuelles Urteil des

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