Durch Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen sind wettbewerbswidrig

+10 Gewinnspiele müssen rechtskonform gestaltet werden, damit keine unnötigen Risiken eingegangen werden. Kritisch z. B. wird es, wenn ein Gewinnspiel „erkaufte“ Bewertungen enthält. Deshalb empfehle ich grundsätzlich, mit erfahrenen Gewinnspiel-Dienstleistern wie z. B. HAPPY Marketing Solutions zusammenzuarbeiten. Damit werden Risiken vermieden und erhebliche Kosten für die Rechtsberatung gespart. Aktuelles Urteil des

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