+11 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte gegen den Telekommunikations-Anbieter 1&1 Telecom GmbH ein DSGVO-Bußgeld iHv. 9,5 Mio. EUR verhängt, weil ein Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens bereits bei Nennung von Namen und Geburtsdatum weitergehende Informationen zu personenbezogenen Kundendaten erhalten konnt. Das LG Bonn reduzierte die Höhe vom DSGVO-Bußgeld auf
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