LG Bonn: Urteilsgründe zu DSGVO-Bußgeld iHv. 900.000 EUR gegen 1&1 liegen vor

+11 Der  Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)  hatte gegen den Telekommunikations-Anbieter 1&1 Telecom GmbH  ein DSGVO-Bußgeld iHv. 9,5 Mio. EUR verhängt, weil ein Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens bereits bei Nennung von Namen und Geburtsdatum weitergehende Informationen zu personenbezogenen Kundendaten erhalten konnt.  Das LG Bonn reduzierte die Höhe vom DSGVO-Bußgeld auf

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