Italien verschenkt Geld – so einfach kann man in diesem Land reich werden. Die italienische Regierung hat für 2021 eine neue landesweite Kassenbon-Lotterie angekündigt. Eigentlich war schon ein Start Anfang 2020 geplant, es gab aber offensichtlich Schwierigkeiten bei der Umsetzung.
Das Jahr 2021 wird damit im Zeichen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen. Eigentlich sollte das Cashback-Programm bereits seit dem 1. Dezember laufen, der Start wurde auf den 8. Dezember verschoben. Im Monat Dezember will man zunächst das Konzept des „Weihnachts-Cashbacks“ erproben. Hierbei werden den Bürgern Zahlungs-Rückerstattungen von 10 Prozent (max. 150 Euro) auf jeden Einkauf gewährt (UT24 berichtete). Teilnehmen kann, wer in diesem Zeitraum mindestens zehn bargeldlose Zahlungen tätigt.
Das Cashback-Programm und die Kassenbon-Lotterie der italienischen Regierung verfolgen das Ziel, Bürgern und Gewerbetreibende durch Prämien zu steuerlich korrekten Zahlungen zu motivieren. Angespornt wird das Ganze durch sehr hohe Gewinnsummen und der Möglichkeit zu einer einfachen Teilnahme für jeden.
Wie italienischen Medien am Montag berichtet haben, herrsche unter Ladenbesitzern und Händlern jedoch große Verunsicherung über die Lotterie. Zwar habe die Regierung betont, dass eine Teilnahme gänzlich freiwillig sei und eine Nicht-Teilnahme nicht sanktioniert werde, aber gleichzeitig seien die Käufer darauf hingewiesen worden, die nicht-teilnehmenden Händler bei der italienischen Steuerbehörde melden zu können.
Voraussetzung modernes Kassensystem
Über das neue Kassensystem sollen alle von den Händlern generierten Einnahmen elektronisch erfasst werden und so für die Steuerbehörden besser nachvollziehbar sein. Wie die Regierung nun erklärt hat, sei die Teilnahme an der Lotterie auch nur über die modernisierten Kassen möglich.
Die Steuerbehörde könne dann eine gezielte Überprüfung der Händler vornehmen. Konkret werde dabei überprüft, welche Kassen in den Geschäften genutzt würden. So wurde 2016 nämlich ein neues Gesetz verabschiedet, welches alle Einzelhändler dazu verpflichtet, ihre Kassen zu modernisieren. Die Kosten von bis zu 600 Euro dafür müssen von den Geschäftsinhabern selbst übernommen werden. Die Regierung hatte den Händlern daher eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese läuft am 1. Januar 2021 aus.
Kontrolle unter dem Deckmantel der Lotterie
Laut der Tageszeitung La Nazione hätten tatsächlich zahlreiche Einzelhändler ihre Kassen noch immer nicht modernisiert. Vor allem für kleine Läden sei der Kostenaufwand zu hoch, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise, in welcher sich die Einnahmen dezimiert hätten. Der Inhaber eines Kleidungsgeschäftes in Florenz kommentiert:
Ich habe meine Kasse noch nicht angepasst und will es auch nicht tun. Vielleicht ist das nur ein weiterer Weg, wie wir kontrolliert werden sollen. Auf jeden Fall jedoch ist es völlig unnötig. Die Kunden, die in meinen Laden kommen, sind einfach dankbar, dass wir gerade Ausverkauf machen, nachdem unsere gesamte saisonale Ware monatelang nicht gekauft werden durfte.
Viele seiner Kollegen teilten seine Meinung. Auch die von der Regierung in Aussicht gestellten Gewinne bei Teilnahme an der Lotterie seien kein ausreichend starker Anreiz, die Kassen doch noch vor Jahresende zu modernisieren.
Gewinnen kann man jede Woche, jeden Monat und 1 x im Jahr. Bis zu 1.000.000€ winken als Gewinn
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an beiden Initiativen: volljährig und in Italien ansässig sein und die Käufe als privaten Konsum (also keine wirtschaftliche Tätigkeit oder für einen freien Beruf) tätigen. Dabei gelten nur Zahlungen in physischen Geschäftslokalen, der Onlinehandel ist ausgeschlossen. Seit 2016 besteht dort die Pflicht, Kartenzahlungen anzunehmen, außer es ist technisch unmöglich.
Bargeldlose Zahlungen werden bevorzugt
Bürger können italienischen Medienberichten zufolge bei der Kassenbon-Lotterie auch Zahlungen angegeben, welche sie mit Bargeld beglichen haben. Jedoch seien hier die Gewinnchancen geringer bzw. die Preisklasse eine niedrigere. Bei der bargeldlosen Zahlungsform liegen Gewinnsummen von bis zu 5 Millionen Euro im Topf. Zu den digitalen Zahlungsformen gehören Kreditkarten, Bankomat- bzw. Debitkarten, aufladbare Karten, sowie zahlungsfähige Apps. Für die Gewerbetreibenden arbeitet man derzeit an einem Protokoll, dank welchem für die Mikro-Kartenzahlungen bis zu fünf Euro keine Kommissionen fällig werden sollen.
Während eines jeden Halbjahrs müssen mindestens 50 bargeldlose Zahlungen getätigt werden. Auch hier gibt es eine Rückerstattung von 10% jeder Zahlung bis zu 150 €. Die Rückerstattung wird auf einen Höchstbetrag von 1.500 € pro Semester gewährt.
Extra-Rückerstattung für besonders Kauffreudige
Den ersten 100.000 Teilnehmern, welche die höchste Anzahl von Zahlungen durchführen, wird eine Extra-Prämie von 1.500 Euro ausbezahlt. Diese Extra-Prämie ist für jede Periode des Programms vorgesehen. Ausbezahlten sollten alle Prämien innerhalb von 60 Tagen ab Semesterende werden.
Wie funktioniert die Kassenbon-Lotterie?
Die Lotterie startet am 1. Januar 2021. Für jeden ausgegebenen Euro erhält man 1 virtuelles Los, bis zur Höchstanzahl von 1.000 virtuellen Losen für Beträge von 1.000 € oder mehr. Vor der Ausstellung des Kassenbons muss man dem Händler mitteilen, den eigenen „Lotterie-Kodex“ mit dem Kauf in Verbindung zu bringen. Dieser Kodex ist erhältlich auf https://servizi.lotteriadegliscontrini.gov.it/codicelotteria (oben rechts die Option „Deutsch“ wählen). Dort kann man seit dem 1. Dezember 2020 unter Eingabe der eigenen Steuernummer diesen Kodex generieren. Diesen muss man dann in Papierform oder als Bild auf dem Smartphone mit sich führen, und vor dem Bezahlvorgang vorweisen. Um teilnehmen zu können, braucht es die App IO, in der man sich mittels digitaler Identität SPID einloggen muss. Anschließend wird man aufgefordert seine bestehenden Zahlungsinstrumente zu registrieren, mit welchen man zukünftig seine Zahlungen tätigen wird.
Sowohl Bargeld- als auch Kartenzahlungen generieren Lose
In der Anfangsphase sind allerdings einige Vorgänge ausgeschlossen, wie z.B. Käufe für die eine elektronische Rechnung ausgestellt wird, Käufe in Zusammenhang mit dem öffentlichen Gesundheitssystem (also in Apotheken, bei Optikern, Sanitätshäusern, Para-Apotheken, usw.) und solche, für die zu Steuerabzugszwecken die Steuernummer angegeben wird. Wer bargeldlos bezahlt, nimmt an beiden Auslosungs-Arten teil, während die Barzahlungen nur für die „ordentlichen“ Auslosungen zählen.
Welche Preise winken bei der Kassenbon-Lotterie?
„Ordentliche Auslosungen“, in denen nur die Verbraucher gewinnen können: 7 x je 5.000 € pro Woche, 3 x je 30.000 € pro Monat, 1 x 1.000.000 € pro Jahr.
„Bargeldlose“ Auslosungen, in denen Verbraucher und Händler gewinnen können, wenn bargeldlos bezahlt wurde: 15 x je 25.000 € pro Woche für Verbraucher und je 15.000 € für Händler; 10 x je 100.000 € pro Monat für Verbraucher und je 20.000 für Händler; 1 x 5.000.000 € pro Jahr für die Verbraucher und 1.000.000 € für die Händler. Bei der „bargeldlosen“ Lotterie prämiert der ausgeloste Kassenbon also Käufer und Händler. Alle Gewinne sind steuerfrei.
Die wöchentlichen Auslosungen finden donnerstags ab dem 14.01.2020 statt; die monatlichen jeweils am 2. Donnerstag des Monats, erstmals am 11.02.2021. Die erste jährliche Auslosung findet Anfang 2022 statt. Weitere Infos findet man auf der Website, auf der auch der Lotteriekodex generiert wird.
Die Verbraucherzentrale sieht die Lotterie differenziert
Die Verbraucherzentrale erklärt, wie die Lotterie funktioniert – warnt aber vor einem Kaufrausch. „Die Kassenbon-Lotterie ist in jeder Hinsicht ein klassisches Glücksspiel: leider tendieren bei diesen stets dazu, unsere Gewinnaussichten rosiger einzustufen, als sie tatsächlich sind. Unser Rat: behalten Sie in erster Linie das Familienbudget im Auge, und lassen sie sich von den in Aussicht gestellten Millionengewinnen nicht zu einem „Bezahlrausch“ verleiten“ kommentiert die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Gunde Bauhofer. Mehr…
Quellen: Die Neue Südtiroler Tageszeitung Online, Meraner Stadtanzeiger, Der Spiegel 30.09.2019
Landingpage: https://www.lotteriadegliscontrini.gov.it/portale/web/guest/home
Dokumentation: Landingpage_Teilnahmebedingungen 2020,_Code-Erzeugung,_Lotterie-App_Übersetzung Italienisch-Deutsch, FAQ, Gewinnspiel-Presse, Gewinnspiel-Rundschreiben Steuerberater 2019, Gewinnspiel-Rundschreiben Steuerberater 2020, Der Spiegel 30.09.2019, Lotterie-Guide (itailienisch), Interdirektorale Bestimmung Nr. 80217 vom 5. März 2020
Die HAPPY Group: Abgesicherte Gewinnspiele
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