Gewinnspiele an Minderjährige nur ohne Werbeeinwilligung

+10 Der BGH hat entschieden, dass Gewinnspiele an Minderjährige, die zur Einholung einer Werbeeinwilligung veranstaltet werden, unwirksam sind. War bislang unklar, ob Gewinnspiele gegenüber Minderjährigen zur Erzielung von Werbeeinwilligungen wirksam sind oder nicht, hat der BGH diese Frage damit abschließend mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Mehr darüber und das komplette Urteil finden Sie

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