Der BGH hat entschieden, dass Gewinnspiele an Minderjährige, die zur Einholung einer Werbeeinwilligung veranstaltet werden, unwirksam sind. War bislang unklar, ob Gewinnspiele gegenüber Minderjährigen zur Erzielung von Werbeeinwilligungen wirksam sind oder nicht, hat der BGH diese Frage damit abschließend mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Mehr darüber und das komplette Urteil finden Sie auf HAPPY Marketing Solutions > zum Blogbeitrag über die „Werbeeinwilligung von Minderjährigen„
Mehr zu rechtlichen Themen rund um das Thema Gewinnspiele finden Sie in der Kategorie Gewinnspiel-Rechtsprechung
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