Gewinnspielwerbung im TV kann auf Teilnahmebedingungen auf der Webseite verweisen

+10 Im Rahmen von Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren, wobei unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden müssen. Teilnahmebedingungen auf der Webseite oder Teilnahmekarten können dafür ausreichend sein. Ist die Teilnahme des Verbrauchers

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Spielmodi und Gewinnermittlung bei Gewinnspielen am Beispiel von PRO7/SAT1

+6 Die Teilnahmebedingungen für Fernsehgewinnspiele und Gewinnspiele auf der Plattform „Gewinnarena“ für Telefon-/SMS-Gewinnspiele enthalten besondere Regelungen. Die Gewinnspiele werden von der Seven.One Entertainment Group GmbH und/oder der ProSiebenSat.1 Digital GmbH auf den von den Veranstaltern verantworteten TV-Sendern, auf GewinnArena.de und/oder sonstigen Medienangeboten durchgeführt. Angeboten werden dort die verschiedensten Spielmodi, vom klassischen Gewinnspiel über

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