Zunächst die gute Nachricht zur Gewinnspiel Kopplung: Die Kopplung von Werbeeinverständnissen bei Gewinnspielen ist auch heute noch nach DSGVO unter gewissen Voraussetzungen möglich.
So könnte z. B. ein entkoppeltes Werbeeinverständnis bei Gewinnspielen aussehen (Quelle: HAPPY Marketing Solutions AG).
Wie kann zu Zeiten der DSGVO noch ein Gewinnspiel gekoppelt werden?
Um ein Gewinnspiel DSGVO-konform umzusetzen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Transparent koppeln Eine Kopplung sollte erstens klar kommuniziert werden und zweitens sollte der Erhalt von Werbung fester Bestandteil des Gewinnspielvertrags werden. Zu dieser Auffassung kommt die bayerische Aufsichtsbehörde:
„[…], dass bei „kostenlosen“ Dienstleistungsangeboten, die die Nutzer mit der Zustimmung für eine werbliche Nutzung ihrer Daten „bezahlen“ (z. B. kostenloser E-Mail-Account gegen Zustimmung für Newsletter-Zusendung als „Gegenfinanzierung“), diese vertraglich ausbedungene Gegenleistung des Nutzers bei Vertragsabschluss klar dargestellt werden muss. Raum oder Notwendigkeit für eine Einwilligung besteht dann nicht mehr.“
- Entkoppeln Beim Entkoppeln geht es im Prinzip darum, dass eine Teilnahme am Gewinnspiel auch unabhängig von der Werbeeinwilligung möglich ist. Es kann also am Gewinnspiel teilgenommen und danach optional ein Opt-In für die Werbung gegeben werden. Das muss deutlich kommuniziert werden, sowohl im Opt-in-Feld als auch in den Teilnahmebedingungen. Möglichst mit einer Verlinkung aus dem Opt-in in die entsprechenden Passagen der Teilnahmebedingungen.
Dass dabei einige Einwilligungen verloren gehen, dürfte klar sein, andererseits kann aber auch die Qualität der Einwilligungen höher sein. Mit der DSGVO ist das Koppeln somit einerseits nicht leichter geworden, andererseits aber transparenter. Und das ist im Interesse aller.
In eigener Sache: Mit meiner Firma HAPPY Marketing Solutions AG konzipieren und betreuen wir exklusive Gewinnspiel-Lösungen im Full Service. Erstklassige Expertisen aus Genossenschaften, Handel, Dienstleistung und Industrie belegen unsere Kompetenz als der führende Dienstleister für exklusive und rechtskonforme Gewinnspiel-Lösungen. Besuchen Sie die Webseite von HAPPY Marketing Solutions und schauen Sie sich dieses kurze Video an.
Rechtlicher Hinweis zu Gewinnspiel Kopplung
Mehr Informationen zum Werbeeinverständnis nach DSVGO lesen Sie Gewinnspiel-Kopplung nach der DSGVO. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag kann keine Gewähr übernommen werden. Ziel ist, sich in diesem Blog u. a. über allgemeine Rechtsfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht.
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