Verbotene GlücksBringer Lotterie: Diese Spenden-Lotterie wurde inzwischen von der Aufsichtsbehörde untersagt. Hier hat man es offensichtlich übertrieben und ein kostenpflichtiges Gewinnspiel mit einer Spende getarnt. Damit wurde die Initiative zu einem genehmigungspflichtigen Glücksspiel. Eine Genehmigung lag aber nicht vor.
Diese verbotene GlücksBringer Lotterie wurde von der NeoLotto Deutschland GmbH, Altonaer Poststr. 13a, 22767 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt. Die NeoLotto Deutschland GmbH („NeoLotto“), vertreten durch ihren Geschäftsführer Bahne Carstensen, vermittelt Spendenverträge an die Navidad-Foundation gGmbH („Navidad“). Hierfür veranstaltete sie die Spendenaktion „GlücksBringer“. Mit der Spende sollten benachteiligten Kinder und Jugendliche in Deutschland unterstützt werden.
Der Aktionszeitraum für das Gewinnspiel begann am 1. Oktober 2019, 00:00:00 Uhr und sollte mit der Verlosung am 27. Dezember 2019 um 17:00 Uhr enden, die ja dann wegen der Untersagung nicht stattfinden konnte. Und so sollte es funktionieren
1. Auswählen, wie viele GlücksBringer man erwerben möchte. 2. Mit der favorisierten Zahlungsmethode spenden. 3. GlücksBringer leitet die Spenden an die Navidad -Foundation weiter. Die Gewinne sollten angeblich aus Mitteln des Veranstalters finanziert werden und nicht aus den Einnahmen der in Ladengeschäften erhältlichen Spendengutscheine. Die Spenden würden in voller Höhe an die Navidad-Foundation gGmbH weitergeleitet. Das liest sich zunächst sehr einfach, kompliziert wird es dann in den Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahmemöglichkeiten
Die Teilnahme war danach auf zwei alternativen, nicht kombinierbaren und voneinander unabhängigen Wegen möglich:
Per Teilnahmecode: Teilnahmecodes wurden vom Veranstalter oder seinen Kooperationspartnern kostenlos herausgegeben, insbesondere als kostenlose Beigabe zu anderen Leistungen, wie zum Beispiel Spendenkarten (für GlücksBringer). Über die Angabe eines gültigen Teilnahmecodes konnte die Teilnahme an dem Gewinnspiel mit der Anmeldung mit einer gültigen E-Mail-Adresse für den NeoLotto-Newsletter mit aktuellen Informationen zu den von der NeoLotto Ltd. vermittelten Lotterien sowie unter Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Teilnehmers auf der Website https://gluecksbringer.golotto.de erfolgen. Gültig waren Teilnahmecodes nur dann, wenn diese bei der Herausgabe, insbesondere an der Kasse bei Beigabe des Teilnahmecodes durch den herausgebenden Kooperationspartner des Veranstalters, aktiviert worden sind. Jeder gültige Teilnahmecode berechtigte zur einmaligen Teilnahme an einem Gewinnspiel des Veranstalters . Die Teilnahme war erst möglich, wenn der Empfang des Newsletters per Double-Opt-In bestätigt worden ist. (Auch das ist nach der aktuellen Rechtsprechung unzulässig).
Per Postkarte: Die Teilnahme an dem Gewinnspiel konnte auch per frankierter Postkarte mit Posteingang bei der Postanschrift NeoLotto Deutschland GmbH, Altonaer Poststr. 13a, 22767 Hamburg, mit folgenden Angaben des Teilnehmers erfolgen: Vorname, Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse sowie der handschriftliche verfasste Satz: „Ich will den Hauptpreis gewinnen.“ Für die Teilnahme per Postkarte war kein Teilnahmecode erforderlich. Der späteste Posteingang
Jeder gültige Teilnahmecode sowie jede gültige Postkarte ermöglichen jeweils eine Gewinnchance an der Verlosung. Dazu wird jedem Teilnehmer automatisch eine fünfstellige Losnummer zugeteilt. Jeder Teilnehmer wird per E-Mail über die ihm zugeteilte Losnummer informiert. Die maximale Anzahl von Teilnahmen pro Gewinnspiel lsg bei 10 Teilnahmen pro Teilnehmer. Nach Beendigung des jeweiligen Aktionszeitraums wollte der Veranstalter durch ein zufallsbasiertes Losverfahren eine 5-stellige Losnummer ziehen.
Der Gewinnplan des Gewinnspiels
Im Rahmen des Gewinnspiels werden die folgenden Preise vergeben: Der Hauptgewinn für das Gewinnspiel betrug 250.000 Euro. Um den Hauptgewinn zu gewinnen, musste die zugeteilte Losnummer mit der für den Hauptgewinn gezogenen Losnummer übereinstimmen. Sofern die gezogene Losnummer mehrfach vergeben wurde, sollte auch der Hauptgewinn entsprechend mehrfach vergeben werden. Die zweite Gewinnkategorie betrug 2.500 Euro. Um in dieser Gewinnkategorie zu gewinnen, musste die zugeteilte Losnummer mit einer von den zwei für diese Gewinnkategorie gezogenen Losnummern übereinstimmen. Sofern gezogene Losnummern mehrfach vergeben wurden, wurde auch der Gewinn dieser Gewinnkategorie entsprechend mehrfach vergeben.
Daneben wurde unter den Teilnehmern als Sachgewinn zwei iPhones 11 Pro Max verlost. Der Sachgewinn sollte unter allen gültigen Teilnahmen verlost. Darüber hinaus gibt es in der dritten Gewinnkategorie Kleingewinne in Höhe von jeweils 5 Euro in Form eines unter www.golotto.de für erlaubte Lotterien wie z. B. Lotto 6aus49 einlösbaren Gutscheins. Um einen Kleingewinn zu gewinnen, muss die letzte Ziffer der zugeteilten Losnummer mit einer von zwei gezogenen einstelligen Gewinnzahlen übereinstimmen. Gegenstand des Gewinnspiels können auch Sachgewinne sein.
GlücksBringer wurde behördlich untersagt
Auf der Webseite findet sich dazu folgender Hinweis „Wir bedauern es sehr, dass wir aktuell aus rechtlichen Gründen das kostenlose Gewinnspiel zur GlücksBringer-Spendenaktion nicht anbieten dürfen. Wir arbeiten daran, es Ihnen so schnell wie möglich wieder zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie eine GlücksBringer Spendenkarte im Handel erworben haben und die Spendenquittung anfordern wollen, so senden Sie bitte die Kartennummer, den PIN (Rubbelfeld freirubbeln) an service@gluecksbringer.de. Wir werden Ihre Anfrage an die Navidad Foundation gGmbH weiterleiten, damit Sie ihre Spendenquittung erhalten. Entschuldigen Sie die Umstände. Ihr GlücksBringer-Team.“
Hintergrund für die verbotene GlücksBringer Lotterie ist eine deftige Untersagung der Aufsichtsbehörde. Danach darf die NeoLotto Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg ihre Lotterie „GlücksBringer“ bundesweit nicht mehr betreiben. Es handele sich um eine „als Spendenaktion getarnte unzulässige Lotterie“, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als rheinland-pfälzische Glücksspielaufsicht mit. Das von der ADD ausgesprochene Verbot gelte ab sofort für das gesamte Bundesgebiet. Es sei das erste Mal, dass die ADD für alle Länder geprüft und dann ein Verbot ausgesprochen habe, sagte die Sprecherin. NeoLotto veranstalte die Lotterie über ihre Internetseite „gluecksbringer.golotto.de“. Die dazu notwendigen Lose in Form sogenannter „Spendenkarten“ könnten über das Internet oder in Postfilialen und Tankstellen erworben werden. Eine Genehmigung für die Lotterie habe nicht vorgelegen, sagte eine Sprecherin der ADD. NeoLotto kann noch Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Es ist nicht bekannt, ob das geschehen ist und was dazu herausgekommen ist. Auf jeden Fall ist auch 9 Monate nach der Untersagung die Webseite zwar noch aktiv, das Gewinnspiel ist allerdings deaktiviert.
Das Konzept von GlücksBringer ist gescheitert
Die verbotene GlücksBringer Lotterie mit dem Konzept, statt einer Lotterie ein Gewinnspiel zu betreiben, ist sicherlich bequem gewesen. Denn Gewinnspiele zählen nicht zu den streng regulierten Glücksspielen und brauchen deshalb keine gesonderten Genehmigung. Daher gab es auch für das GlücksBringer-Gewinnspiel eine Teilnahme auf einem nahezu kostenlosem Weg: per Postkarte. Statt eine GlücksBringer-Spende in Höhe von 25 Euro konnten die Teilnehmer eine frankierte Postkarte an die NeoLotto Deutschland GmbH senden. Der handschriftliche verfasste Satz: „Ich will den Hauptpreis gewinnen“ war neben der Anschrift auf der Karte erforderlich. Bis zu 10 Postkarten waren erlaubt. Dieser alternative Teilnahmeweg machte allerdings aus der Aktion kein legales Gewinnspiel. Denn spätestens in den Teilnahmebedingungen von GlücksBringer wird deutlich, was tatsächlich das Konzept war. Gewinnspiele dürfen zwar seit 2020 legal an den Erwerb von Gütern oder der Leistung von Spenden verknüpft werden, aber man darf den Spieß nicht einfach umdrehen.
Landingpage: https://gluecksbringer.golotto.de
Landingpage: https://add.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/gluecksspielaufsicht-untersagt-illegale-lotterie-gluecksbringer/
Dokumentation: Landingpage, Teilnahmebedingungen, AGB der NeoLotto, Navidad Foundation, Untersagungsverfügung der Glücksspielaufsicht, Firmenbestellung, Spendenkarte
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