Gewinnspiele mit Wetten aufs Wetter sind erlaubt. Wenn es an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort eine bestimmte Menge regnet oder schneit, darf ein Händler seinen Kunden den Kaufpreis erstatten oder eine hohe Rückerstattung vornehmen. 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass es sich bei der Werbeaktion nicht um ein öffentliches Glücksspiel handelt und ist damit der Argumentation der Anwälte des damals klagenden Möbelhändlers gefolgt. Die Kunden zahlen nach Auffassung der Bundesrichter bei einer solchen Aktion kein „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware. Hier können Sie das Urteil als PDF downloaden. Zum Download Urteil-vom-09.07.14-Wetterwette

Die Kopplung eines Kaufs mit einem Gewinnspiel ist seit dem einschlägigen BGH-Urteil von 2010 erlaubt. Mehr lesen Sie in dem Blogbeitrag Gewinnspielkopplung mit Warenverkauf vom BGH legalisiert. > Zum Blogbeitrag

Es ging bei dem Verfahren um ein Gewinnspiele mit Wetten aufs Wetter: Sollte es an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit am Flughafen Stuttgart regnen, wollte das Möbelhaus seinen Kunden das Geld für ihren Einkauf in dem Aktionszeitraum zurückzahlen. Diese und ähnliche Aktionen sind nunmehr rechtens. Ein finanzielles Risiko gehen die Anbieter solcher Wetten dabei nicht ein, da sich die Unternehmen dagegen in der Regel versichern.

Die Regen-Wette ist legal auch als Sport-Wette

Was bedeutet das für Sie: Promotions wie die von dem Möbelhaus mit einer Wetterwette sind endgültig erlaubt. Was es dazu an Ideen gibt, lesen Sie im Blogbeitrag Condtional Rebate-Promotion aufs Wetter absichern. . Ideal setzt man das mit einem Kassenbon-Gewinnspiel um. Der Kassenbon muss dabei nach dem Kauf auf einem speziellen Online-Portal registriert werden. Eine spezielle Lösung hat dafür HAPPY Marketing Solutions entwickelt und schon für viele Kunden aus dem Handel umgesetzt. > Zum Angebot

Das Urteil zur Wetterwette ist durchaus auch auf Sportwetten übertragbar, sofern hier kein expliziter Wetteinsatz – also ein glücksspielrechtliches Entgelt – geleistet wird, sondern die Kunden für Möbel, ein Auto oder einen Fernseher zahlen. Mehr lesen Sie in den Blogbeiträgen zu Conditional Rebate Sport- und Wetter-Promotions 

Hier noch ein paar Beispiele von Sport- und Wetterwetten

Gewinnspiele mit Wetten aufs Wetter
Schneewette Kaufpreis zurück
Geld zurück wenn's schneit
Temperaturwette alle Möbel gratis
Große Wetterwette Gewinnspiele mit Wetten aufs Wetter

Veranstalten auch Sie eine Promotion mit einer spektakulären Wette

So konnte man sich als Kunde schon rückwirkend Kaufpreise erstatten lassen, wenn es beispielsweise Weiße Weihnachten gab, am 15. Juli 10mm Regen gefallen sind oder Deutschland Fußball-Europameister geworden ist.

Nach meiner Erfahrung werden solche Gewinnspiel-Promotions sehr gerne von Möbelhäusern, Küchenstudios, Technikmärkten, Autohäusern und Reifendiensten eingesetzt. Ein kompetenter Partner für die Promotion-Absicherung mit Wetter- und Sport-Wetten ist HAPPY Secure Promotions mit der Erfahrung aus über 1.500 abgesicherten Promotions.

Aktueller Nachtrag: Am 28. Mai 2020 hat der BGH ein wichtiges Urteil zur Cookie-Speicherung gefällt. Sobald das Urteil im Wortlaut vorliegt, werde ich berichten. Hier schon einmal ein kurzer Blogbeitrag dazu:
Lesetipp: HHAPPY setzt Cookie-Richtlinie um

In eigener Sache

HAPPY Secure Promotions versteht sich als der Promotion-Absicherer mit der höchsten Beratungskompetenz im deutschsprachigen Raum. Das Engagement endet nicht mit dem Vertragsschluss einer Absicherung, sondern erst mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion! HAPPY Secure hat alle Bestseller unter den Promotions im Programm: CodegewinnspieleLotterienTresorgewinnspieleUmschlagspieleCases „Schätz-Gewinnspiele“SportspieleConditional Rebate SportConditional Rebate Wetter sowie Consumer und Trade Promotions.

Rechtlicher Hinweis

Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Ziel ist, sich in diesem Blog über allgemeine Promotionfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht. Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag kann keine Gewähr übernommen werden.

Über den Autor

Dietmar GrünbergDietmar Grünberg

Dietmar Grünberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAPPY Marketing Solutions AG und neben Lothar Mende und Patrick Grünberg Gründer der HAPPY Secure Promotions GmbH. Die HAPPY Group ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.

Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf nunmehr 50 Jahre einschlägige Erfahrung mit weit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, ist er mit seinem Team der richtige Ansprechpartner für Sie.

Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht Ihnen die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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