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Rechtskonformes WerbeeinverständnisEin Werbeeinverständnis zur Einwilligung in den Erhalt von Werbung muss sowohl datenschutzrechtlichen als auch wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen. Das Werbeeinverständnis darf nicht zu unbestimmt sein. Je nach Art des späteren Werbemediums werden unterschiedliche Anforderungen an ein Werbeeinverständnis gestellt.

Da die Teilnehmerdaten in der Regel zu Werbezwecken verwendet werden sollen, ist hierzu eine gesonderte Einwilligung notwendig. Die muss von den Teilnehmern explizit und aktiv ankreuzt werden. An das Formular für eine wirksame Einwilligung werden von der lfd. Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Dies gilt auch für die anschließende Verwendung der Teilnehmerdaten zu Werbezwecken. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere die neue DSGVO. Das spätere Kontaktmedium und wer zu welchem konkreten Werbezweck die Teilnehmer bewirbt, muss genannt sein.

Rechtskonformes Werbeeinverständnis

Voraussetzung für den Versand von Werbung an Gewinnspiel-Teilnehmer ist zunächst einmal, dass Sie sich von den Teilnehmern ein rechtskonformes Werbeeinverständnis mit Double Opt-in (DOI) eingeholt haben. Der Prozess muss vollständig und dauerhaft dokumentiert werden. Dazu gehören

  • IP-Adresse
  • Timestamp
  • Bildschirmprints der Eingabemaske
  • E-Mails

Für die Wirksamkeit eines Werbeeinverständnis muss eine sogenannte „Opt-in” Lösung gewählt werden. Bei der muss der Teilnehmer aktiv ein Kästchen ankreuzen oder nochmals gesondert unter der Einwilligungserklärung (bei einer Offline-Werbung) unterschreiben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die Einwilligungserklärung zudem deutlich durch Fettdruck oder Umrandung hervorgehoben sein.

Kritisch aber nicht unmöglich ist eine Koppelung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Einwilligung zu Werbezwecken. Zur Sicherheit sollten Sie in den Teilnahmebedingungen immer auch eine Teilnahme ohne Werbeeinverständnis anbieten. Bei einem Online-Gewinnspiel bieten Sie dazu einfach eine Teilnahme mittels Postkarte oder SMS an.

Personenbezogene Daten von Teilnehmern, die nicht der Nutzung für Werbezwecke zugestimmt haben oder dem später widersprechen, müssen nach Ende des Gewinnspiels und Ermittlung des Gewinners gelöscht werden.

Hier ein Muster für E-Mail zur Erlange eines Double-Opt-in (DOI)

Sehr geehrter…

vielen Dank, dass Sie auf der xyz-Messe bei unserem Gewinnspiel mitgemacht haben. Zu Ihrer Sicherheit, dass Sie der zutreffende Teilnehmer sind und wir Ihre Teilnahme abschließen können, bestätigen Sie bitte diesen Link mit einem Klick:

Aktivierung bestätigen

 Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Login-Daten, die sie natürlich jederzeit wieder ändern können. Ihrer Teilnahme bei künftigen Gewinn-Ziehungen steht dann ab sofort nichts mehr im Wege. Die Gewinnermittlung wird Ihnen nach jeder Ziehung automatisch per E-Mail übermittelt.

Viel Glück und herzliche Grüße

Ihr Team von gewinnwelt.de

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse für das Gewinnspiel unter messe.gewinnwelt.de registriert haben. Wenn Sie keine weiteren E-Mails von uns erhalten möchten, können Sie sich hier jederzeit abmelden.

Beachten Sie auch die Blogbeiträge Leadgenerierung und Wasserdichte Teilnahmebedingungen.

In eigener Sache: Mit meiner Firma HAPPY Marketing Solutions AG konzipieren und betreuen wir exklusive Gewinnspiel-Lösungen im Full Service. Erstklassige Expertisen aus Genossenschaften, Handel, Dienstleistung und Industrie belegen unsere Kompetenz als der führende Dienstleister für exklusive Gewinnspiel-Lösungen. Besuchen Sie die Webseite von HAPPY Marketing Solutions  und schauen Sie sich dieses kurze Video an.

Bitte beachten Sie:

Für die Richtigkeit der Informationen in diesem Blog-Beitrag  kann keine Gewähr übernommen werden. Ziel ist, sich in diesem Blog u. a. über allgemeine Rechtsfragen zu informieren und auszutauschen, Hintergrundinformationen  zu liefern und von Erfahrungen anderer Leser zu profitieren. Gerne sind dazu auch weitere Informationen und Gegenmeinungen erwünscht.

Bitte beachten Sie: Diese Blog-Information ist ein unverbindlicher und kostenloser Service und stellt keine Rechtsberatung dar. Denn das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht dazu befugt sind, die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall.  Deshalb kann der Blog bei einem konkreten Thema nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Für eine verbindliche, rechtliche Auskunft wenden Sie sich also bitte an Ihren Anwalt

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Über den Autor

Avatar-FotoDietmar Grünberg

Dietmar Grünberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAPPY Marketing Solutions AG und neben Lothar Mende und Patrick Grünberg Gründer der HAPPY Secure Promotions GmbH. Die HAPPY Group ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.

Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf nunmehr 50 Jahre einschlägige Erfahrung mit weit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, ist er mit seinem Team der richtige Ansprechpartner für Sie.

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