Zum Inhalt springen

gewinnspiel-wissen.de

 | 

Der Experten-Blog von Dietmar Grünberg

  • Startseite
  • Dietmar Grünberg
  • Gewinnspiel-Lexikon

Startseite » Gewinnspiel-Urteile/Recht » EuGH-Urteil erleichtert Werbe-E-Mail-Versand

EuGH-Urteil erleichtert Werbe-E-Mail-Versand

21. November 2025 Dietmar Grünberg
Werbe-E-Mail-Versand

Unternehmen dürfen danach Newsletter in der EU auch ohne konkrete Einwilligung verschicken. Das könnte das E-Mail-Marketing und den Werbe-E-Mail-Versand für viele erleichtern. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-654/23 hervor, welches sich mit dem Versand von Informations-Newslettern ohne ausdrückliche Einwilligung im Rahmen der DSGVO beschäftigte. Eigentlich darf E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung oder in Verbindung mit einem Kaufakt versendet werden.

Kernaussage des aktuellen Urteils zum Werbe-E-Mail-Versand: Das ist fortan sogar ohne den konkreten Kaufkontext möglich, sofern Personen ein Konto mit E-Mail-Adresse anlegen und die Unternehmen § 7 Abs. 3 UWG befolgen.

DABEI GIBT ES EINIGES ZU BEACHTEN.

Voraussetzung ist ein bestehendes Nutzungsverhältnis = “Geschäftsbeziehung“ – z. B. durch die Registrierung für ein kostenloses Angebot, wenn Nutzer:Innen Inhalte im Austausch gegen ihre Daten erhalten. Dies ist insbesondere für Betreiber digitaler Geschäftsmodelle, Plattformen und Softwarediensten interessant. Auch Onlinehändler können sich auf die EuGH-Rechtsprechung berufen. Denn wenn KundInnen ein Produkt gekauft und dabei ein Kundenkonto angelegt haben, liegt ebenfalls ein „Geschäftsverhältnis“ vor.

Unternehmen können sich also auf die Rechtsprechung berufen, wenn all diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Die Zusendung werblicher Newsletter ist nur auf Basis eines Verkaufs im Vorwege oder der Anmeldung zu kostenlosen Diensten erlaubt, wenn der User die E-Mail-Adresse angegeben hat.
  • Die Besendeten dürfen nicht widersprochen haben.
  • Die Werbung bezieht sich ausschließlich auf ähnliche eigene Produkte oder Dienstleistungen.
  • Nutzer:Innen werden bei der Datenerhebung und in jeder E-Mail über ihr Widerspruchsrecht informiert.

ALLERDINGS GELTEN ZWEI ENTSCHEIDENDE EINSCHRÄNKUNGEN:

  1. Der EuGH öffnet zwar den Rechtsrahmen, aber das deutsche Gesetz kann strenger sein. Aber nationale Regeln bleiben bestehen: In Deutschland ist § 7 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb maßgeblich. Wichtig: Ein bloß angelegtes Kundenkonto ohne Kauf genügt in Deutschland wahrscheinlich nicht, um sich auf die Ausnahme zu berufen.
  2. Werbung darf nur „ähnliche Produkte“ betreffen. Denn die Werbung darf sich nur auf Produkte beziehen, die in engem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kauf stehen. Grenzen und nationale Vorgaben

Das Urteil eröffnet zwar zusätzliche, jedoch klar eingeschränkte Optionen für E-Mail-Marketing ohne vorherige Zustimmung. Besonders Betreiber von Freemium-Angeboten oder registrierungspflichtigen Plattformen können hiervon profitieren – vorausgesetzt, sie erfüllen sämtliche rechtlichen Anforderungen. Trotz dieser erweiterten Möglichkeiten bleibt der Rahmen eng gesteckt: Wer E-Mails zu nicht vergleichbaren Produkten versendet, kein transparentes Abmeldesystem bereitstellt oder Adressen außerhalb eines bestehenden Nutzungsverhältnisses verwendet, braucht nach wie vor eine ausdrückliche Einwilligung.

HINTERGRUND: DER FALL INTELIGO MEDIA

Auslöser des Verfahrens war das rumänische Medienunternehmen Inteligo Media SA. Dort konnten sich Nutzer:innen mit ihrer E-Mail-Adresse für ein kostenloses Freemium-Konto anmelden, um begrenzte Inhalte und einen täglichen Newsletter zu erhalten. Die nationale Datenschutzbehörde stufte dieses Vorgehen jedoch als unzulässige werbliche Kommunikation ohne Einwilligung ein.

Der Europäische Gerichtshof stellte nun klar: Die Anmeldung zu einem Gratis-Konto kann als „Verkauf“ im Sinne der E-Privacy-Richtlinie betrachtet werden, da die bereitgestellten personenbezogenen Daten einen wirtschaftlichen Gegenwert darstellen. Dadurch kann die Ausnahme für Direktwerbung greifen – allerdings nur, wenn alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Quelle: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=297249&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=8052348

Zum Download: Schlussanträge des Generalanwalts

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN

Diese E-Mails performen am besten

Wann werden E-Mails am häufigsten geöffnet und geklickt? Zu welcher Uhrzeit und an welchem Tag? Welche Branchen sind am erfolgreichsten? Die aktuelle Inxmail-Studie nennt detaillierte Zahlen.

Grundlage der Untersuchung von Inxmail, einem Freiburger Tool-Anbieter für EMail-Marketing, sind 4,2 Milliarden E-Mails, die im vergangenen Jahr in Deutschland, Österreich und der Schweiz über seine Plattform verschickt wurden. Weiterlesen

Quelle: https://www.onetoone.de/members/artikel/db/230038gehl.html

EMail-Marketing 2025: Technisch ausgereift, strategisch lückenhaft

Das EMail-Marketing entwickelt sich technisch weiter, bleibt aber in der strategischen Umsetzung hinter den Möglichkeiten zurück. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „EMail-Marketing Benchmarks 2025“, die der Deutsche Dialogmarketing Verband gemeinsam mit absolit Dr. Schwarz Consulting  veröffentlicht hat. Die Analyse basiert auf mehr als 5.000 Unternehmensprofilen aus der DACH-Region und bewertet unter anderem Versandtechnik, Datenschutz, Anmeldeprozesse, Gestaltung und Automatisierung. Weiterlesen

Quelle: https://www.onetoone.de/members/artikel/db/015398grollmann.html

Dialog mit Unternehmen: E-Mail schlägt Telefon 6:3

Über welchen Kanal möchten Menschen mit einem Unternehmen kommunizieren? Akzeptabel ist laut unserer Befragung mittlerweile vor allem die E-Mail. Doch das Telefon bevorzugt die Mehrheit nach wie vor in zwei wichtigen Anwendungsfeldern. Chatangebote legen zu, Chatbots hingegen werden deutschlandweit eher abgelehnt. Weiterlesen

Quelle: https://www.onetoone.de/members/artikel/db/265962jg.html

GEWINNSPIELE + E-MAIL-MARKETING = MAXIMALE AKTIVIERUNG.

Werbe-E-Mail-Versand

Laut Patrick Grünberg sind Gewinnspiele einer der wirksamsten Wege, um neue Newsletter-Abonnent:innen zu gewinnen, bestehende Kontakte zu reaktivieren und Conversion Rates zu erhöhen – besonders nach dem aktuellen EuGH-Urteil. Hol dir deshalb Patricks Best Practices für Gewinnspiele im E-Mail-Marketing. Nutze die kostenfreie Erstberatung von Patrick Grünberg.

📞 +49 6103 2053 705 
✉️ p.gruenberg@happysolutions.de
🗓️ Direkt einen Termin buchen ›

Über den Autor

Dietmar GrünbergDietmar Grünberg

Dietmar Grünberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAPPY Marketing Solutions AG und neben Lothar Mende und Patrick Grünberg Gründer der HAPPY Secure Promotions GmbH. Die HAPPY Group ist der spezialisierte Full-Service-Dienstleister für Gewinnspiel-Lösungen und abgesicherte Promotions aus einer Hand.

Als Experte für Gewinnspiel-Marketing kann Grünberg auf nunmehr 50 Jahre einschlägige Erfahrung mit weit mehr als 1.000 veranstalteten Gewinnspielen zurückgreifen. Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, ist er mit seinem Team der richtige Ansprechpartner für Sie.

Sie haben noch Fragen zu Gewinnspielen allgemein oder zu abgesicherten Promotions? Als Gewinnspiel- und Promotion-Experten steht Ihnen die HAPPY Group jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Alle Beiträge von Dietmar Grünberg | HAPPY Marketing Solutions GmbH

Total Page Visits: 2092 - Today Page Visits: 7
Gewinnspiel-Urteile/Recht
E-Mail-Newsletter-OptinWerbe-E-Mail-Versand

Beitrags-Navigation

Vorheriger Beitrag:HAPPY Aktionskalender 2026: Die 50 wichtigsten Promotion-Anlässe für erfolgreiche Gewinnspiele
Nächster Beitrag:Online-Gewinnspiele veranstalten für mehr Umsatz, Traffic und Leads

Neueste Beiträge

  • Rechtliche Aspekte & Absicherung von Gewinnspielen
  • Cases mit Weihnachts- & Adventskalender-Gewinnspielen 24/25
  • Planung und Umsetzung eines erfolgreichen Gewinnspiels
  • Cases „Jubiläums-Gewinnspiele“ – Datenbank ab 01.04.25
  • Cases Rubbel-Gewinnspiele – Datenbank für Veranstalter

Themen

  • Cases "Anlass-Gewinnspiele"
  • Cases "Automobil-Gewinnspiele"
  • Cases "B2B-Gewinnspiele"
  • Cases "Banken- & Versicherungs-Gewinnspiele"
  • Cases "Call in-Gewinnspiele"
  • Cases "Dienstleister- & Handwerk-Gewinnspiele"
  • Cases "Event-Gewinnspiele"
  • Cases "FMCG-Gewinnspiele"
  • Cases "Gastro-, Tourismus-, Freizeit-Gewinnspiele"
  • Cases "Glücksrad-Gewinnspiele"
  • Cases "Handels-Gewinnspiele"
  • Cases "Jubiläums-Gewinnspiele"
  • Cases "Leads- & Sales-Gewinnspiele"
  • Cases "Lotterie-Gewinnspiele"
  • Cases "On-Pack-Promotions"
  • Cases "Radio-, TV- & Verlags-Gewinnspiele"
  • Cases "Rubbel-Gewinnspiele"
  • Cases "Sonstige Branchen-Gewinnspiele"
  • Cases "Telekom- & Energie-Gewinnspiele"
  • Cases "Tresor-Gewinnspiele"
  • Cases Gewinnspiel-Mechaniken
  • Cases Gewinnspiele "Öffentliche Hand, Verbände, Gemeinschaften"
  • Gewinnspiel-Urteile/Recht
  • Gewinnspiel-Versicherung
  • Gewinnspiele Allgemein
  • Gewinnspiele-Presse & Vorträge

Neueste Kommentare

  • Datenbanken mit Gewinnspiel- und Promotion-Cases - über 3.000 bei Datenbank mit Cases „Cash Back“ Aktionen 
  • Was macht ein Gewinnspiel erfolgreich? | 12 Learnings von HAPPY bei Cases-Datenbank „Gratis Testen“ & „Geld zurück“ Aktionen ab 10.06.25
  • Gewinnspiel-Case Newsticker ab 16.04.25 - HAPPY Marketing Solutions bei Datenbank für Veranstalter Gewinnspiel-Cases Elektronik- & Technikmärkte bis o6.25
  • Gewinnspiel-Case Newsticker ab 16.04.25 - HAPPY Marketing Solutions bei Gewinnspiel-Cases „Lebensmittelhandel & Discounter“ ab 08.24
  • Gewinnspiel-Case Newsticker ab 16.04.25 - HAPPY Marketing Solutions bei Datenbank mit Cases „POS-Zugaben & Treue-Promotions“

Archiv

  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juni 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • August 2023
  • Juli 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • November 2022
  • September 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • November 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018

Gewinnspiel-Versicherungen

6. November 2025 Dietmar Grünberg

Welche Vorteile bietet eine Gewinnspiel-Absicherung mit HAPPY?

Gewinnspiele sind ein starkes Marketing-Tool, um Kunden zu aktivieren, Leads zu generieren

Weiterlesen
10. Oktober 2025

Gewinnspiel-Absicherung: Warum Marken damit auf der sicheren Seite sind

Firmenjubiläum

6. Dezember 2025 Dietmar Grünberg

Rechtliche Aspekte & Absicherung von Gewinnspielen

Gewinnspiele sind ein effektives Marketinginstrument – aber sie müssen rechtlich sauber und

Weiterlesen
6. Dezember 2025

Cases mit Weihnachts- & Adventskalender-Gewinnspielen 24/25

Social Media

LinkedIn XING Telefon E-Mail Facebook Video HAPPY Marketing Solutions

Links

  • Datenschutzerklärung
  • Gewinnspiel-Lexikon
  • Impressum
WordPress-Theme: Wellington von ThemeZee.

Sie möchten mehr wissen?

Kein Problem! Abonnieren Sie den HAPPY-Newsletter.

 

Der HAPPY-Newsletter bietet monatlich interessante Nachrichten, Tipps und Tricks aus der Gewinnspiel-Welt. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden rund um das Thema Gewinnspiel.

Zum Gewinnspiel-Newsletter >